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   LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07   

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https://dejure.org/2007,17032
LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07 (https://dejure.org/2007,17032)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.11.2007 - 13 Sa 724/07 (https://dejure.org/2007,17032)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. November 2007 - 13 Sa 724/07 (https://dejure.org/2007,17032)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2005 - 5 Sa 64/05

    Kündigung, Probezeit, Maßregelungsverbot, Darlegungs- und Beweislast,

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07
    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch einer Kündigung benachteiligt worden ist (BAG vom 20. April 1989, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein vom 28. Juni 2005, AiB 2006, 61).
  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07
    In diesem Verhalten des Beklagten liegt eine verbotene Maßregelung des Klägers gem. § 612 a BGB (ebenso LAG Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 1999, LAGE § 612 a BGB Nr. 6; LAG Hamm vom 06. September 2005 - 19 Sa 1045/05, zitiert nach juris; Henssler/Willemsen/Kalb, ArbR-Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 612 a BGB Rz 13).
  • LAG Hessen, 21.08.2007 - 13 Sa 537/07

    Kündigung - Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07
    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund, d.h. das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme sein (vgl. auch Kammerurteil vom 21. August 2007 - 13 Sa 537/07-).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07
    Als "Maßnahmen" in diesem Sinne kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG vom 22. Mai 2003, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG vom 20. April 1989, RzK I 8 L Nr. 15; BAG vom 02. April 1987, AP Nr. 1 zu § 612 a BGB; ErfK-Preis, 8. Aufl. 2008, § 612 a BGB Rz 13).
  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach

    bb) Da der zeitliche Ablauf der Geschehnisse zwischen den Parteien unstreitig ist, hat der Kläger nach Auffassung der Kammer auch seiner Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 612a BGB hinreichend genügt mit der Folge, dass er sich auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, den der Arbeitgeber gem. § 138 Abs. 2 ZPO durch substantiierten Vortrag seinerseits entkräften muss, anderenfalls der schlüssige Vortrag des Arbeitnehmers gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt (BAG 22.05.2003 AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07; zum Anscheinsbeweis in diesem Zusammenhang ferner LAG Hamm 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05).

    cc) Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber außerhalb wie auch innerhalb des KSchG grundsätzlich eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen darf (ebenso Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07; a. A. wohl LAG Rheinland-Pfalz 30.08.2007 - 2 Sa 373/07; LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10).

    Daher erschien die Kündigung nicht auf krankheitsbedingte Gründe gemünzt, sondern als direkte Reaktion auf das Nichterscheinen des Klägers an seinem Arbeitsplatz (in diesem Sinne auch Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07).

    dd) Ein Verstoß gegen § 612a BGB scheitert auch nicht daran, dass der Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt zu Hause bleibt, keine "Rechte" im Sinne von § 612a BGB ausüben würde (ebenso LAG Köln 10.11.1993 LAGE § 612a BGB Nr. 5; Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07).

    Indem der Arbeitnehmer trotz seiner an sich fortbestehenden arbeitsvertraglichen Leistungspflicht im Krankheitsfalle nicht zur Arbeit erscheint, übt er damit ein ihm vom Gesetz eingeräumtes Recht aus (so auch ausdrücklich BAG 23.04.2009 AP Nr. 40 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; LAG Köln 10.11.1993 LAGE 612a BGB Nr. 5; Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07).

  • ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

    im selben Sinne schon ArbG Trier 8.12.2011 - 3 Ca 936/11 - ArbR 2012, 153 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2012, 178 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kann eine Kündigung, die der Arbeitgeber als unmittelbare Reaktion auf eine Krankmeldung des Arbeitnehmers ausspricht, wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB unwirksam sein"; s. mit gleicher Tendenz bereits BAG 23.9.2009 (Fn. 40) [Orientierungssatz]: "Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt daher ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB indiziert"; ähnlich etwa auch Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07 - n.v. (Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 35].S. im selben Sinne schon ArbG Trier 8.12.2011 - 3 Ca 936/11 - ArbR 2012, 153 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2012, 178 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kann eine Kündigung, die der Arbeitgeber als unmittelbare Reaktion auf eine Krankmeldung des Arbeitnehmers ausspricht, wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB unwirksam sein"; s. mit gleicher Tendenz bereits BAG 23.9.2009 (Fn. 40) [Orientierungssatz]: "Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt daher ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB indiziert"; ähnlich etwa auch Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07 - n.v. (Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 35].:.

    43) S. im selben Sinne schon ArbG Trier 8.12.2011 - 3 Ca 936/11 - ArbR 2012, 153 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2012, 178 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kann eine Kündigung, die der Arbeitgeber als unmittelbare Reaktion auf eine Krankmeldung des Arbeitnehmers ausspricht, wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB unwirksam sein"; s. mit gleicher Tendenz bereits BAG 23.9.2009 (Fn. 40) [Orientierungssatz]: "Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt daher ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB indiziert"; ähnlich etwa auch Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07 - n.v. (Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 35].

  • LAG Thüringen, 22.12.2009 - 7 Sa 31/09
    Um das Maßregelverbot aus Beweisgründen nicht zu entwerten, sind Beweiserleichterungen nach dem Anscheinsbeweis zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer objektive Tatsachen nachweist, die den Schluss auf die Benachteiligung wegen Rechtsausübung wahrscheinlich machen (LAG Schleswig-Holstein vom 28.06.2005, 5 Sa 64/05, juris; LAG Frankfurt vom 13.11.2007, 13 Sa 724/07, juris; KR-Pfeiffer, 9. Aufl. 2009, § 612 a BGB Rz. 12; APS-Linck, 3. Aufl. 2007, § 612 a BGB Rz. 23; ErfK-Preis, 10. Aufl. 2010, § 612 a BGB Rz. 22; MK/Müller-Glöge, 5. Aufl. 2009, § 612 a BGB Rz. 24).
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